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Zahnaufhellung (Bleaching): Eine Übersicht

Äpfel = Zahnpflege? © Albert Schleich - Fotolia.com

Äpfel = Zahnpflege? © Albert Schleich - Fotolia.com

Vollständige, wohl geformte, gesunde Zähne, die auch morgen noch kraftvoll zubeißen können, gelten seit jeher als ein erstrebenswertes ästhetisches Ideal. Irgendwann begann der Mensch, auch die Färbung seiner Zahnreihen in dieses Idealbild einzupflegen – und es sollten möglichst weiße Zähne sein. Vermutlich, weil mit der Farbe Weiß Einschätzungen wie rein, unverbraucht, sauber und frisch assoziiert werden, im Gegensatz zu den Attributen schmutzig, verbraucht, faulig oder tot, die eher einer dunklen Färbung zugeschrieben werden.

So wurde schon in der Antike versucht, dunkel ge- oder verfärbten Zähnen durch Schrubben mit abrasiven Mitteln (selbst angerührte Mineralpasten) beizukommen; im Mittelalter wurde gar mit Salpetersäure experimentiert. Mangels besserem Wissen um den Zahnaufbau und seine richtige Pflege überwog der langfristige Substanzschaden derartiger Anwendungen den erwünschten kosmetischen Effekt bei Weitem. Die heutigen Verfahren zur Zahnaufhellung sind ungleich schonender; sie haben ihren Ursprung in den USA, wo Zahnärzte in den 1960er Jahren entdeckten, dass eine Substanz (Carbamidperoxid), die eigentlich zur Desinfektion bei Zahnfleischentzündungen gedacht war, nebenbei auch die Zähne weiß färbte, genauer: Entfärbte.

Um zu verstehen, wie die heutigen Verfahren funktionieren, muss klar sein, wie eine gelbliche / dunklere Verfärbung der Zähne überhaupt zustande kommt. Zunächst einmal variiert schon die natürliche, genetisch vorgegebene Grundfarbe der menschlichen Zähne von sehr hellem Elfenbeinweiß bis zu ockergelblichen oder sandgrauen Tönen. Zweitens dunkeln alle Zahnfarben im Laufe des Lebens nach. Und drittens können etliche Substanzen, die wir über einen längeren Zeitraum zu uns nehmen wie etwa Kaffee, Tee, Rotwein, Tabakrauch und auch bestimmte Medikamente, die Zähne dauerhaft verfärben.

Diese Verfärbungen sind nicht einfach nur ein oberflächlicher Schmutzfilm, der mit längerem Zähneputzen zu entfernen wäre; vielmehr handelt es sich hierbei um Pigmenteinlagerungen in der gesamten Dicke der äußeren harten Zahnsubstanz, dem Zahnschmelz. Daher enthalten die heute zur Anwendung kommenden Bleichmittel als Wirkstoff  Wasserstoffperoxid oder das schon genannte Carbamidperoxid, wobei auch Letzteres beim Kontakt mit dem Zahnschmelz Wasserstoffperoxid freisetzt. Das Wasserstoffperoxid dringt in den Zahnschmelz und zerstört die dort eingelagerten Farbpigmente durch Oxidation – die Zähne werden entfärbt, also aufgehellt. Soweit das grundsätzliche Wirkprinzip.

Schaut man sich um, was der Markt zu diesem Thema anbietet, so stößt man auf eine Fülle von Produkten und Verfahren, die sämtlich das zuvor beschriebene Prinzip anwenden. Da gibt es etwa Entfärbesets aus dem Drogeriemarkt zum häuslichen Selbstversuch. Diese Produkte haben einen Wirkstoffgehalt von maximal 10 Prozent und sind daher als Kosmetikprodukte frei verkäuflich („home-bleaching“). Analog zur niedrigen Wirkstoffmenge ist auch der erzielbare Erfolg eher bescheiden.

Die zweite Variante ist eine vom Zahnarzt individuell abgeformte und angefertigte Kunststoff-Zahnschiene, die dem Patienten zusammen mit dem Wirkstoffgel nach genauer Instruktion zur Anwendung mitgegeben wird. Man füllt und trägt die Schiene dann einige Stunden zuhause, praktischerweise über Nacht, und wiederholt die Anwendung nach Anweisung. Bevor der Zahnarzt die Schiene anfertigt, erfolgt eine Untersuchung der Zähne und eine professionelle Zahnreinigung, um die Zahnoberfläche optimal für die Aufnahme des Wirkstoffs vorzubereiten. Dieses Verfahren der Heimanwendung von durch den Zahnarzt ausgegebenen Produkten wird mancherorts auch „Walking-Bleach-Technik“ genannt.

Das dritte Verfahren, gern „Power Bleaching“ oder externes Bleaching genannt, findet ausschließlich beim Zahnarzt statt. Hier wird in einer einzigen Sitzung, die eine gute Stunde dauert, das gewünschte Bleichergebnis erzielt. Es kommen hochdosierte Präparate zum Einsatz, deren Reaktionsgeschwindigkeit durch kurzwelliges Licht (Blaugrün-Spektrum oder Soft-Laser) zusätzlich stimuliert wird. Hier ist sorgfältiges Arbeiten durch speziell geschulte Kräfte immens wichtig, um die Risiken und Nebenwirkungen der Anwendung so gering wie möglich zu halten. So muss etwa das gesamte Zahnfleisch vor dem Auftragen des Wirkstoffgels durch eine schützende Isolierpaste dicht abgedeckt werden. Eine ganze Reihe von Herstellern wirbt mit ihrer speziellen Systemvariante um die Gunst der Zahnärzte. Einer der Marktführer in Deutschland ist das US-Unternehmen BriteSmile™. Auf der Internetpräsenz www.britesmile.de kann man sich einen guten Eindruck verschaffen, wie die Zahnaufhellung durchgeführt wird.

Wie bei den meisten medizinischen Anwendungen gilt es auch hier, Risiken und Nebenwirkungen zu beachten: Zähne und Zahnfleisch sollten vor Beginn der Behandlung gesund bzw. saniert und schmerzfrei sein. Bei unbehandelter Karies darf kein Bleaching erfolgen, denn die aggressiven Sauerstoffprodukte könnten in das Zahnmark vordringen und dieses irreversibel schädigen. Personen mit besonders schmerz- oder temperaturempfindlichen Zähnen sollten ebenfalls vorsichtig sein; viele Patienten haben kurz nach der Behandlung noch leichte Schmerzempfindungen / sensibilisierte Zähne. Bei empfindlichen Patienten können diese Schmerzen erheblich sein. Vorsicht auch bei großflächigen Keramik- und Kunststofffüllungen: Studien zeigten, dass diese durch die Sauerstoffreaktion angegriffen, d.h., in ihrer Festigkeit beeinträchtigt werden können.

Der sorgfältig arbeitende Zahnarzt wird nach der Behandlung auch Tipps und Produkte parat haben, mit denen der durch das Bleaching strapazierte Zahnschmelz schnell regeneriert werden kann. Da die Zahnoberfläche bis zum Wiedererhärten auch besonders empfindlich für erneute Verfärbung ist, sollte die ersten Tage auf Kaffee, Tee, Rotwein, Zigaretten etc. komplett verzichtet werden. Bei richtiger Durchführung und Pflege hält die Aufhellung etwa zwei bis drei Jahre. Es gibt natürlich auch die Möglichkeit, nur einzelne verfärbte Zähne aufzuhellen, beispielsweise solche, die sich nach einer erfolgten Wurzelbehandlung dunkel färben. Hierzu wird der Zahn eröffnet, also die Füllung oder Krone entfernt und das hohle Zahninnere für ein paar Tage mit Bleichmittel befüllt. Bestehender Zahnersatz (Kronen, Brücken) mit Keramikverblendung lässt sich durch Bleaching nicht entfärben.

Abschließend ein Wort zu den Kosten, die je nach Verfahren, Hersteller und ausführendem Zahnarzt erheblich variieren können. Mit Drogerieprodukten zum Selbstversuch wird man im zweistelligen Bereich bleiben; die zahnärztlich angefertigte Zahnschiene plus Wirkstoffgel kostet zwischen EUR 300,00 und 400,00 und für ein „Power Bleaching“ beim Zahnarzt muss man, je nach Aufwand, ab etwa EUR 450,00 kalkulieren. Zahnaufhellungen gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen; im Einzelfall springt bei begründeter ästhetisch-kosmetischer Indikation möglicherweise eine private Zahn-Zusatzversicherung ein.

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