Ihre Gesundheit

Neues Qualitätsmanagement für Leistungserbringer der stationären Rehabilitation

och Anfang Dezember wird der „Deutsche Arbeitskreis Medical Wellness“ – in dem alle in jenem Bereich aktiven Verbände vertreten sind – die endgültigen Definitionen der Anforderungen zu MW-Leistungen und  Vorgaben für ein zertifiziertes Qualitätsmanagement festlegen.

Nach den schon seit dem 01.Oktober geltenden Vorgaben zum einrichtungsinternem Qualitätsmanagement  für Leistungserbringer der stationären Rehabilitation werden wohl  im ersten Quartal 2010 auch die gleichartigen QM-Vorschriften für die anderen Versorgungs-bereiche in Kraft treten. Darauf weist der VDKB e.V. hin.

Logo des VDKB e. V.

Die neuen Vorgaben gelten  für die ambulante Rehabilitation, die stationäre Vorsorge sowie für ambulante Vorsorgeleistungen im Kurort ( = offene Badekur). Die einschlägigen „Vereinbarungen“ für die klassischen ambulanten kurörtlichen Vorsorgeleistungen erfassen dann auch alle sog.„Heilmittelerbringer“ ( Physiotherapeuten, Masseure u.dgl.) die im Rahmen eines „kurärztlichen Behandlungsplanes“ tätig werden.

Die Verbände haben bereits vor einiger Zeit mit einer sog. „Letter of  Intent“ einen neuen „Branchenstandard“ definiert.

Somit ist  davon auszugehen, dass  im 1.Quartal 2010 für alle Leistungsspektren des ersten (sozialversicherungsdominierten) sowie zu Medical Wellness – also spezifische Angebote im  zweiten ( frei finanzierten)-  Gesundheitsmarkt  Qualitätsmanagement – Vorgaben in Kraft treten.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an  den

VERBAND  DEUTSCHER KURÖRTLICHER  BETRIEBE e.V.

Text: BS

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