Nach den schon seit dem 01.Oktober geltenden Vorgaben zum einrichtungsinternem Qualitätsmanagement für Leistungserbringer der stationären Rehabilitation werden wohl im ersten Quartal 2010 auch die gleichartigen QM-Vorschriften für die anderen Versorgungs-bereiche in Kraft treten. Darauf weist der VDKB e.V. hin.
Die neuen Vorgaben gelten für die ambulante Rehabilitation, die stationäre Vorsorge sowie für ambulante Vorsorgeleistungen im Kurort ( = offene Badekur). Die einschlägigen „Vereinbarungen“ für die klassischen ambulanten kurörtlichen Vorsorgeleistungen erfassen dann auch alle sog.„Heilmittelerbringer“ ( Physiotherapeuten, Masseure u.dgl.) die im Rahmen eines „kurärztlichen Behandlungsplanes“ tätig werden.
Die Verbände haben bereits vor einiger Zeit mit einer sog. „Letter of Intent“ einen neuen „Branchenstandard“ definiert.
Somit ist davon auszugehen, dass im 1.Quartal 2010 für alle Leistungsspektren des ersten (sozialversicherungsdominierten) sowie zu Medical Wellness – also spezifische Angebote im zweiten ( frei finanzierten)- Gesundheitsmarkt Qualitätsmanagement – Vorgaben in Kraft treten.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den
VERBAND DEUTSCHER KURÖRTLICHER BETRIEBE e.V.
Text: BS