»Als Gesundheitsreform werden in Deutschland gesetzliche Eingriffe in die Rahmenbedingungen der Krankenversicherung bezeichnet. Diese Reformen dienten in den letzten Jahrzehnten meist der Stabilisierung des Beitragssatzes und waren in der Regel mit Einschränkungen der Leistungen, Erhöhung der Zuzahlungen an die sonst der Selbstverwaltung unterliegenden Versicherungen und Änderungen in der Bezahlung der Leistungserbringer verbunden. Beitragsänderungen wirken sich auf die Lohnnebenkosten der Arbeitgeber und auf die Lebenshaltungskosten der Versicherten aus. Historisch hatten solche Reformen jedoch oft auch eine Ausweitung der Leistungen oder die Einbeziehung größerer Bevölkerungsgruppen zur Folge.
Das Ziel von Gesundheitsreformen ist eine kurzfristige Veränderung der Finanzierung medizinischer Leistungen. Die Förderung präventiver Ansätze zur Verhinderung krankheitsbedingter Kosten spielte bei bisherigen Gesundheitsreformen eine geringe Rolle, da spürbare Ersparnisse erst nach mehreren Legislaturperioden einsetzen würden. Insofern wäre der Begriff Finanzierungsreform im Gesundheitswesen in der Sache präziser.«
(Quelle: Gesundheitsreform. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopaedie. http://de.wikipedia.org/wiki/Gesundheitsreform, Abgerufen: 27. Juli 2009, 13:50 Uhr)