Ihre Gesundheit

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche fixierte Entscheidung über zukünftige medizinische Behandlungen, die für den Fall verfasst wird, dass man seinen Willen nicht mehr selbst erklären oder durchsetzen kann. Sie wird daher auch Patiententestament genannt und regelt in welche medizinischen Behandlungen man einwilligt und welche man ablehnt.
Ein Hauptmotiv für eine solche Willenserklärung ist die Angst der Menschen bei Unfall oder unheilbarer Krankheit einer Gerätemedizin ausgeliefert zu sein und für lange Zeit unter unwürdigen Bedingungen am Leben erhalten zu werden. In der Vergangenheit gab es trotz Vorliegen einer solchen Patientenverfügung zahlreiche juristische Auseinandersetzungen, da man die Unterlassung einer Behandlung bzw. das Abschalten lebenserhaltender Geräte als aktive Sterbehilfe verstehen kann, die in Deutschland verboten ist.

Der Deutsche Bundestag hat deshalb im Juni 2009 eine gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung verabschiedet die voraussichtlich am 1. September in Kraft tritt und mehr Rechtssicherheit für Ärzte und Patienten bringt.

Empfohlen wird, eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht zu erstellen, die verfügt, wer im Zweifelsfall als so genannter Bevollmächtigter medizinische oder andere Anordnungen treffen soll und damit den »mutmaßlichen Willen« des Betroffenen durchsetzen kann.

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