Ihre Gesundheit

EHEC, HUS und der Versicherungsschutz bei schweren Erkrankungen

© N Media - Fotolia.com

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Enterohämorrhagische Escherichia coli (kurz: EHEC) sind bestimmte, krankheitsauslösende Stämme des Darmbakteriums mit der Bezeichnung Escherichia coli, benannt nach dem Entdecker dieses Erregers, Theodor Escherich, und können bei schweren Verlauf die Nieren schädigen und zu einem Nierenversagen führen. Es handelt sich dabei nicht um eine Viruserkrankung. Eine lebensgefährliche Komplikation stellt hiernei das sog. hämolytisch-urämische Syndrom (kurz: HUS) dar, die bei etwa 10% der von der EHEC-Infektion Betroffenen vorkommt. Hämolytisch bedeutet, dass die roten Blutkörperchen zerstört werden. Eine Urämie ist eine Harnvergiftung. Das HUS-Syndrom erkennt man etwa 4 bis 15 Tage nach dem Auftreten blutiger Durchfälle.

Sie haben leichten Durchfall, leiden an Übelkeit und befürchten sogar vielleicht an EHEC erkrankt zu sein?

Sie sollten in jedem Fall einen Arzt aufsuchen, wenn Sie diese Beschwerden haben. Ihr Arzt hat die Möglichkeit, Sie anhand der Symptome zu untersuchen und gegebenenfalls weitere medizinische Maßnahmen einleiten. Der erste Ansprechpartner ist Ihr Hausarzt. Ihm obliegt die Entscheidung, ob und gegebenenfalls wann eine stationäre Aufnahme erforderlich ist. Oftmals lassen sich Infektionen unter enger Überwachung ambulant behandeln.

Wann sollte man einen Facharzt oder die Notaufnahmestelle der Krankenhäuser aufsuchen?

Sie haben grundsätzlich die freie Arztwahl. Es ist niemanden zuzumuten, auf einen Termin beim Hausarzt warten zu müssen, wenn körperliche Beschwerden ihre Gesundheit beeinträchtigen. Zwar besteht bei ersten Symptomen die Empfehlung des Hausarztbesuchs, der anschließend entscheidet, ob eine Verweisung an einen Facharzt (Gastrologen, Urologen, Nephrologen = Facharzt für Nierenerkrankungen) erfolgen sollte oder sogar medizinisch erfolgen muss. Sollten Sie oder ein Angehöriger jedoch akut und schwer erkrankt sein (blutiger Durchfall, starke Übelkeit mit Bauchschmerzen), suchen Sie bitte umgehend die Notaufnahme der Ambulanzstelle einer Klinik auf oder alarmieren Sie die Rettungsleitstelle, insbesondere, wenn Sie nicht mehr selbständig ein Krankenhaus aufsuchen können.

Versicherungsexperte Sandro Valecchi, Sky Finanz AG

Versicherungsexperte Sandro Valecchi, Sky Finanz AG

Wie verhält es sich mit dem Versicherungsschutz, wenn ich nicht sofort zum Arzt gehe, sich jedoch  die Symptome später sogar noch verschlimmern oder EHEC bei mir festgestellt wird?

Grundsätzlich tritt für Sie Ihre gesetzliche oder private Krankenversicherung ein und übernimmt die Behandlungskosten. Insoweit haben Sie keine Kosten zu befürchten. Für Menschen ohne Versicherung bitte sofort die Notfallambulanz (Erste-Hilfe-Stelle) der Krankenhäuser für eine medizinische Erstversorgung aufsuchen.

Was passiert, wenn ich dauerhaft erkranke und an einer schweren Erkrankung leide?

Dann kann eine sog. Dread-Disease-Versicherung zur Absicherung im Fall bei besonders schweren Erkrankungen (Critikall Illness) sinnvoll sein. Es handelt sich hierbei um eine Personenversicherung, deren Leistung von festgelegten, definierten schweren Erkrankungen der versicherten Person ausgezahlt wird. Diese Versicherungen gibt es in Deutschland seit 1993 und die deutsche Bezeichnung „Schwere-Krankheiten-Vorsorge“ klingt insoweit missverständlich, weil eben nicht nur schwere Krankheiten ( wie Krebs, Multiple Sklerose, Lebererkrankungen, Lungenerkrankungen, Parkinson, Arthritis, etc.) versichert sind, sondern auch andere Vorkommnisse wie Schlaganfall, Herzinfarkt oder EHEC in die Versicherungspolice mit einbezogen werden können. Bei einigen Dread-Disease-Versicherungen sind auch Bausteine wie etwa Erwerbsunfähigkeitsschutz, Berufsunfähigkeitsschutz, Pflegeschutz oder Schutz im Todesfall mit einbezogen.

Was nützt mir eine Dread-Disease-Versicherung, wenn ich bereits eine Berufsunfähigkeits-versicherung habe?

Die Dread-Disease-Versicherung ist nach dem Bausteinprinzip aufgebaut: je mehr Ihnen der Schutz Ihrer Gesundheit und die Teilhabe am Leben wert ist, je umfangreicher können Sie Ihre Vorsorgebausteine erweitern. Welche Risiken (z. B. Schutz bei EHEC) abgesichert sind, hängt konkret vom jeweiligen Tarif ab. Die Anzahl, die Art und versicherungsrelevante Definition der versicherten Risiken variiert und wie von den Versicherern unterschiedlich gewichtet. Im Gegensatz zu einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeits-versicherung wird keine monatliche Rente ausgezahlt, sondern in der Regel eine fest vereinbarte Versicherungssumme als Einmalzahlung nach der Diagnose, unabhängig davon, ob die Arbeitskraft der versicherten Person nun wirklich eingeschränkt ist oder nicht. Zudem dauert bei einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung die Prüfung der Leistung und Leistungsfreigabe erheblich länger. Eine Dread-Disease-Versicherung hilft insbesondere in den Fällen, in denen die Berufsunfähigkeits-versicherung die Leistung verweigert, beispielsweise bei Erkrankungen des Rückens oder der Gelenke. Auch bei psychischen Erkrankungen und Fragen betreffend des kausalen Zusammenhanges (Ursachenforschung) leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht, obwohl gerade diese Erkrankungen auch zu den Hauptursachen von Arbeitskraftverlust zählen.

Wem nützt eine Dread-Disease-Versicherung in Todesfall?

Wenn der Versicherte an einer der in der Police aufgelisteten Krankenkeiten verstirbt, kann das Geld aus dieser Versicherung den Hinterbliebenen zu Gute kommen und sie vor dem finanziellen Ruin bewahren, ähnlich wie bei einer Risiko-Lebensversicherung, die jedoch diese besonderen Erkrankungen nicht erfasst.

Der erweiterte Todesschutz ist eine weitere Besonderheit. Er greift, wenn ein Patient die Diagnose bekommt, dass seine Lebenserwartung bereits unter 12 Monaten liegt. In diesem Fall bekommt er vorgezogen einen zu vereinbaren Prozentsatz der versicherten Todesfall-Leistung umgehend ausbezahlt.  Interessante Angebote erhält man auf Anfrage von der Skandia und Nürnberger Versicherung.

Für weitere Informationen zu Versicherungen wenden Sie sich an:    SKY Finanz AG

Für weitere Informationen zum Thema nutzen Sie folgende Hotlines:
Bundesministerium für Gesundheit: 01805 996601
Bundesverbraucherministerium: 030 185293377

Text: Sandro Valecchi, Sky Finanz AG

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