Ihre Gesundheit

Farbstoffe – oft ist weniger mehr

Geht es um „gefärbte Lebensmittel“ denken Sie vielleicht sofort an grünen Likör oder blaues Eis. Doch solche offensichtlich gefärbten Produkte sind nur besonders farbenfrohe Beispiele. Die meisten der insgesamt 42 zugelassenen Farbstoffe werden dezenter eingesetzt und landen so erheblich häufiger auf dem Teller, als Sie vielleicht denken.

gefärbte Getränke...     © Kramografie - Fotolia.com

gefärbte Getränke... © Kramografie - Fotolia.com

Nach ihrer Funktion zu einer Gruppe zusammengefasst, unterscheiden sich die Stoffe im Einzelnen jedoch oft erheblich. So gehören sie zu sehr unterschiedlichen chemischen Familien. Einige werden aus natürlichen Stoffen gewonnen, andere werden nach ihrem natürlichen Vorbild im Labor hergestellt und wieder andere sind tatsächlich künstlich, haben also kein Pendant in der Natur. Einige Farbstoffe dürfen Lebensmitteln direkt beigemischt werden, während andere ausschließlich Rinden und Überzügen Farbe verleihen dürfen, die nicht mitgegessen werden sollen. Welche Lebensmittel mit welchen Stoffen gefärbt werden dürfen, ist gesetzlich genau festgelegt. Gemeinsam aber ist wohl allen Farbstoffen ihr schlechter Ruf.
Viele Kunden treibt die Sorge um, durch Farbstoffe über die tatsächliche Qualität der Produkte getäuscht zu werden. Schwerer noch sind die Bedenken derer, die gesundheitliche Risiken fürchten. Einige von ihnen sind dafür bekannt, bei entsprechend veranlagten Menschen allergieähnliche Symptome auslösen zu können: Kurkumin (E 100), Tartrazin (E 102), Chinolingelb( E 104), Gelborange S (E 110), Echtes Karmin (Cochenille; E 120), Azorubin (E 122), Amaranth (E 123), Cochenillerot (E 124), Allurarot AC (E 129), Brillantschwarz BN (E 151), Braun HAT (E 155), Annatto (E 160 b), Litholrubin BK/Rubinpigment BK (E 180).
Tartrazin, Chinolingelb , Gelborange S, Azorubin, Cochenillerot und Allurarot müssen zudem zusätzlich folgenden Warnhinweis tragen: „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sieht zwar den Nachweis, dass diese Farbstoffe bei Kindern Hyperaktivität verursachten, keineswegs erbracht. Das EU-Parlament entschied sich dennoch vorsorglich für die Warnung.

... und gefärbte Lebensmittel können gesundheitliche Gefahren beinhalten    © Light Impression - Fotolia.com

... und gefärbte Lebensmittel können gesundheitliche Gefahren beinhalten © Light Impression - Fotolia.com

Wer den Blick übers Angebot schweifen lässt, gewinnt schnell den Eindruck, er könne den bunten Helfern nicht entkommen. Doch das täuscht, Sie haben die Wahl: Je weniger verarbeitet ein Lebensmittel ist, desto weniger Zusatzstoffe enthält es generell – Selbst kochen und backen statt fertig kaufen, lautet daher der erste Rat. Zudem setzen längst nicht alle Hersteller jeden Farbstoff ein. In Bio-Produkten zum Beispiel, sind Farbstoffe grundsätzlich nicht erlaubt. Schauen Sie also in die Zutatenliste. Wie alle Lebensmittelzusatzstoffe müssen die Farbstoffe dort stets gekennzeichnet werden: Neben der Funktionsklasse, also „Farbstoff“, finden Sie dort stets auch den Namen oder die E-Nummer. An Käse- und Wursttheken, auf Wochenmarktständen und beim Bäcker müssen Ihnen die Verkäuferinnen Auskunft geben können.
Wer mehr über Farbstoffe im Besonderen und Lebensmittelzusatzstoffe im Allgemeinen erfahren will, kann sich auf www.zusatzstoffe-online.de informieren.

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